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   OVG Niedersachsen, 07.11.1997 - 7 L 7458/95   

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OVG Niedersachsen, 07.11.1997 - 7 L 7458/95 (https://dejure.org/1997,12335)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07.11.1997 - 7 L 7458/95 (https://dejure.org/1997,12335)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07. November 1997 - 7 L 7458/95 (https://dejure.org/1997,12335)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Stade - 6 A 1897/94
  • OVG Niedersachsen, 07.11.1997 - 7 L 7458/95
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • VG Stade, 03.12.1998 - 6 A 1312/97

    Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Entgelten im Rettungsdienst und

    Hiernach ist es geboten, dass sich auch die Beklagte an den Kriterien des § 15 Abs. 1 Satz 3 und 4 NRettDG orientiert (Nds. OVG, Urteil vom 07. November 1997 - 7 L 7458/95).

    Hiervon sind sowohl die Kammer (Urteil vom 30. August 1995 - 6 A 1857/94) als auch das Nds. OVG (Urteil vom 07. November 1997 - 7 L 7458/95) ohne weiteres ausgegangen.

    Bezüglich der von der Beklagten angesetzten Kostenverteilung für die Einsatzleitstelle auf den Rettungsdienst und die Feuerwehr im Verhältnis 60 zu 40 ist zunächst davon auszugehen, dass die Beklagte trotz der Orientierung an den Kosten eines wirtschaftlich arbeitenden Rettungsdienstes nicht verpflichtet ist, diese "auf Mark und Pfennig" zu ermitteln (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 07. November 1997 - 7 L 7458/95).

    Der Schiedsspruch kann und muss insoweit nicht genauer sein als die bis zum Abschluss einer Vereinbarung nach § 15 Abs. 1 NRettDG zulässige Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren oder als eine solche Vereinbarung selbst (vgl. Nds. OVG Urteil vom 07. November 1997 - 7 L 7458/95).

    Dem Vorbringen des Klägers in der mündlichen Verhandlung, dass der teure Einsatzleitrechner allein wegen des Rettungsdienstes angeschafft worden sei und für den Bereich der Feuerwehr nicht in dieser Form gebraucht werde, ist entgegenzuhalten, dass die insoweit berücksichtigungsfähigen (Abschreibungs-)Kosten gegenüber den weit höheren Personalkosten von ganz untergeordneter Bedeutung sind (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 07. November 1997 - 7 L 7458/95).

    Dieser Aufwand ist jedoch, wie das Nds. OVG im Urteil vom 07. November 1997 - 7 L 7458/95 - festgestellt hat, im Bereich der Feuerwehr im Vergleich zum Rettungsdienst deutlich höher anzusetzen.

  • VG Oldenburg, 25.01.2006 - 11 A 3611/05

    Kosten des Rettungsdienstes (Schiedsstellenentscheidung)

    Der Kläger kann (nur) eine solche Entscheidung der Beklagten beanspruchen, die sich an den inhaltlichen Vorgaben des NRettDG orientiert (OVG Niedersachsen, Urteil vom 7. November 1997 - 7 L 7458/95 -).

    Insoweit ist mit der Rechtsprechung des Nds. Oberverwaltungsgerichts (Urteil vom 7. November 1997 - 7 L 7458/95 -), der die Kammer folgt, davon auszugehen, dass der Beklagten ein der gerichtlichen Überprüfung entzogener Beurteilungsspielraum grundsätzlich nicht zuzubilligen ist.

    Die grundsätzlich volle gerichtliche Überprüfung des Schiedsstellenspruches führt jedoch auch nach der angeführten Entscheidung des Nds. Oberverwaltungsgerichts vom 7. November 1997 (a.a.O.) nicht dazu, dass das Gericht verpflichtet wäre, jegliche Spielräume der Beklagten außer Acht zu lassen.

  • OVG Niedersachsen, 15.05.2007 - 11 LC 73/06

    Wirtschaftliche Organisation einer Rettungsdienstes; Verpflichtung der

    Der Schiedsstelle für den Rettungsdienst steht nicht ein gerichtlich nur beschränkt überprüfbarer rettungsdienstfachlicher Beurteilungsspielraum zu (Fortführung der Rechtspr. des OVG Lüneburg, Urt. v. 7.11.1997 - 7 L 7458/95-).

    Bei einer solchen Aufgabenstellung ist kein Raum für einen der gesetzlichen Überprüfung entzogenen Beurteilungsspielraum (OVG Lüneburg, Urt. v. 7.11.1997 - 7 L 7458/95 -, veröffentl. in JURIS).

  • VG Oldenburg, 25.01.2006 - 11 A 3618/05

    Kosten des Rettungsdienstes (Schiedsstellenentscheidung)

    Insoweit ist mit der Rechtsprechung des Nds. Oberverwaltungsgerichts (Urteil vom 7. November 1997 - 7 L 7458/95 -), der die Kammer folgt, davon auszugehen, dass der Beklagten ein der gerichtlichen Überprüfung entzogener Beurteilungsspielraum grundsätzlich nicht zuzubilligen ist.

    Die im Ansatz volle gerichtliche Überprüfung des Schiedsstellenspruches führt jedoch auch nach der angeführten Entscheidung des Nds. Oberverwaltungsgerichts vom 7. November 1997 (a.a.O.) nicht dazu, dass das Gericht verpflichtet wäre, jegliche Spielräume der Beklagten außer Acht zu lassen.

  • OVG Niedersachsen, 21.02.2008 - 11 LC 74/06

    Verpflichtung der beigeladenen Krankenkassen zum Anerkenntnis höherer Kosten als

    Bei einer solchen Aufgabenstellung ist kein Raum für einen der gesetzlichen Überprüfung entzogenen Beurteilungsspielraum (OVG Lüneburg, Urt. v. 7.11.1997 - 7 L 7458/95 -, veröffentlicht in juris).
  • VG Stade, 25.02.2004 - 6 A 1204/00

    Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebots bei Rettungsdiensten; Aufhebung des

    Hiernach ist es geboten, dass sich auch die Beklagte an den Kriterien des § 15 Abs. 1 Sätze 3 u. 4 NRettDG orientiert (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 7. November 1997 - 7 L 7458/95).
  • VG Braunschweig, 23.05.2006 - 1 B 116/06

    Notruf durch Dritte: Wer trägt die Kosten des Rettungseinsatzes?

    Deshalb ist es nach § 5 Abs. 4 NKAG zulässig, für die im Rettungsdienst abzudeckenden Bereitstellungs- und Vorhaltekosten eine Pauschalgebühr zu erheben (vgl. OVG Lüneburg, Urt. vom 07.11.1997 - 7 L 7458/95 -, juris).
  • VG Lüneburg, 18.09.2008 - 6 A 312/06
    Der Schiedsspruch vom 13. Oktober 2006 unterliegt der vollen richterlichen Kontrolle, denn die Beklagte verfügt bei der Entscheidung in Streitigkeiten über den Abschluss von Vereinbarungen nach § 15 Niedersächsisches Rettungsdienstgesetz über keinen gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Beurteilungs- und Ermessensspielraum (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 7. November 1997- 7 L 7458/95 - Rechtsprechungsdatenbank).
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